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Kündigungsfrist Rechner Deutschland 2026

Gesetzliche Fristen nach BGB § 622 (Arbeitgeber & Arbeitnehmer)

Tag des Zugangs des Kündigungsschreibens.
GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRIST
2 Monate
Letzter Arbeitstag: ()
Rechtsgrundlage
§ 622 Abs. 2 BGB
Gesetzliche Mindestfrist
Kündigungstermin
Monatsende
Letzter Tag des Kalendermonats
Schriftform
§ 623 BGB
Zwingend schriftlich mit Unterschrift
Tarifvertrag / Vertrag
Günstigkeitsprinzip
Kann längere Fristen vorsehen

Gesetzliche Fristenstaffel für Arbeitgeber (BGB § 622 Abs. 2)

Betriebszugehörigkeit Frist Termin
Unter 2 Jahre 4 Wochen 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahre 1 Monat Monatsende
Ab 5 Jahre 2 Monate Monatsende
Ab 8 Jahre 3 Monate Monatsende
Ab 10 Jahre 4 Monate Monatsende
Ab 12 Jahre 5 Monate Monatsende
Ab 15 Jahre 6 Monate Monatsende
Ab 20 Jahre 7 Monate Monatsende
💡 Wichtiger Hinweis: Nach § 623 BGB ist eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax gesetzlich nichtig. Sie muss eigenhändig unterschrieben im Original auf Papier zugehen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kündigungsfrist in Deutschland

Gilt für Arbeitnehmer immer nur die Frist von 4 Wochen?

Gesetzlich gilt nach § 622 Abs. 1 BGB für Arbeitnehmer eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Achtung: In sehr vielen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen ist vereinbart, dass für den Arbeitnehmer dieselben verlängerten Fristen wie für den Arbeitgeber gelten (z. B. 3 Monate zum Quartalsende). Prüfe daher immer deinen Dienstvertrag!

Wie wird die Frist von 4 Wochen exakt berechnet?

Vier Wochen bedeuten genau 28 Kalendertage (nicht 1 Monat). Endet die Kündigung zum 15. eines Monats, muss die Kündigung spätestens 28 Tage vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein (also meist am 17. oder 18. des Vormonats). Endet sie zum Monatsende, ebenfalls 28 Tage vor dem letzten Tag des Monats.

Was gilt in der Probezeit?

Ist im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart (maximal 6 Monate nach § 622 Abs. 3 BGB), beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten 2 Wochen. Sie kann zu jedem beliebigen Kalendertag enden und ist nicht an den 15. oder das Monatsende gebunden.

Muss eine Kündigung begründet werden?

Arbeitnehmer müssen eine ordentliche Kündigung nie begründen. Arbeitgeber müssen eine Kündigung im Kündigungsschreiben selbst meist nicht begründen, müssen aber bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG – bei mehr als 10 Beschäftigten und nach 6 Monaten Wartezeit) einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) nachweisen können.