Überstundenrechner (Deutschland)

Berechne deine Auszahlung oder den Freizeitausgleich für geleistete Überstunden.

Tipp: Bruttogehalt ÷ 173 = ungefährer Stundenlohn (bei 40h-Woche)
In DE gibt es meist keinen gesetzlichen Zuschlag. Trage hier ein, was im Arbeits- oder Tarifvertrag steht (z.B. 25%).

Ergebnis

Grundlohn für 10 Std. 200,00 €
Überstundenzuschlag (0%) 0,00 €
Brutto-Auszahlung gesamt 200,00 €
Hinweis: Es handelt sich um einen Brutto-Betrag. Steuern und Sozialversicherung werden davon noch abgezogen. Bestimmte Zuschläge (Sonntag/Nacht) können steuerfrei sein (§ 3b EStG).

Überstunden in Deutschland: Was steht dir zu?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über deine individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Wichtig: In Deutschland ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in vielen Bereichen sehr arbeitgeberfreundlich oder verlässt sich auf Tarifverträge.

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

Nein. Im Gegensatz zu manchen Nachbarländern (wie Österreich) gibt es im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Das bedeutet: Wenn du eine Überstunde arbeitest, muss dir der Arbeitgeber grundsätzlich nur deinen normalen Stundenlohn (100%) zahlen – oder dir 1:1 Freizeitausgleich gewähren.

Ein Zuschlag (z. B. +25%) wird nur dann gezahlt, wenn er ausdrücklich in deinem Arbeitsvertrag, einem geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Ausnahme: Nachtarbeit (§ 6 ArbZG)

Arbeitest du in der Nacht (gesetzlich meist zwischen 23:00 und 06:00 Uhr), hast du laut § 6 ArbZG Anspruch auf einen „angemessenen Ausgleich“. Dies kann durch bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Lohnzuschlag geschehen. Gerichte sehen hierbei meist 25 % bis 30 % Zuschlag als angemessen an.

Auszahlung oder Freizeitausgleich?

Ob Überstunden ausbezahlt oder als Freizeit abgefeiert werden, richtet sich ebenfalls nach den vertraglichen Regelungen. Wenn nichts vereinbart ist, gilt oft das Prinzip der Auszahlung (Grundlohn). Viele Firmen regeln dies aber über flexible Arbeitszeitkonten mit Freizeitausgleich.

FAQ

Der Rechner berechnet den Brutto-Betrag. Davon gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab. Einzige Ausnahme: Wenn du bestimmte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (Sfn-Zuschläge) erhältst, können diese nach § 3b EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei sein.
Eine gängige Faustformel für Angestellte lautet: (Bruttomonatsgehalt × 3) ÷ 13 ÷ wöchentliche Arbeitszeit. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das ungefähr Bruttogehalt ÷ 173,33. In deinem Arbeits- oder Tarifvertrag kann aber ein anderer Teiler festgelegt sein.