13. und 14. Gehalt erklärt
Was sind Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld? Wie werden sie besteuert?
In Österreich haben fast alle Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Sonderzahlungen: das 13. Gehalt (Urlaubsgeld) und das 14. Gehalt (Weihnachtsgeld).
Was ist das 13. Gehalt?
Wird meist im Sommer vor dem Urlaub ausgezahlt. Entspricht einem Monatsgehalt.
Was ist das 14. Gehalt?
Wird im November/Dezember vor Weihnachten ausgezahlt. Ebenfalls ein Monatsgehalt.
Wie werden Sonderzahlungen besteuert?
- SV: Nur 17,07% statt 18,07%
- Lohnsteuer: Bis Jahressechstel nur 6%
- Jahressechstel: 1/6 der laufenden Bezüge wird niedriger besteuert
Berechne deine Sonderzahlungen mit dem Gehaltsrechner.
Wie wird das 13./14. Gehalt berechnet?
Die Höhe der Sonderzahlungen richtet sich nach dem Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag:
- Fixes Monatsgehalt: 13. und 14. Gehalt entsprechen jeweils einem vollen Monatsgehalt
- Prozentual: Manche Kollektivverträge definieren 13. Gehalt als 100% des Monatsgehalts, 14. als 50-100%
- Teilzeit: Proportional zur Arbeitszeit. Bei 50% Teilzeit: 50% der Sonderzahlungen
- Eintritt unterjährig: Anteilige Sonderzahlungen (z.B. 6/12 bei Eintritt Mitte Jahr)
Wann werden sie ausgezahlt?
Die Auszahlungstermine sind im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt:
- 13. Gehalt (Urlaubsgeld): Meist im Juni oder Juli vor dem Urlaub
- 14. Gehalt (Weihnachtsgeld): Meist im November oder Dezember vor Weihnachten
- Manche Kollektivverträge: Beide im gleichen Monat (z.B. beide im November)
Was passiert bei Kündigung?
Die Sonderzahlungen werden anteilig berechnet:
- Kündigung vor Auszahlung: Anteilige Sonderzahlung (z.B. 6/12 bei Kündigung Mitte Jahr)
- Einvernehmliche Kündigung: Gleiche Regelung wie bei normaler Kündigung
- Entlassung aus wichtigem Grund: Manche Kollektivverträge streichen Sonderzahlungen
- Probezeit: Anteilige Sonderzahlungen auch in Probezeit
Sonderfall: 15. Gehalt?
Manche Unternehmen zahlen ein 15. Gehalt — meist als Bonus oder Erfolgsbeteiligung:
- Nicht steuerlich begünstigt: 15. Gehalt wird wie normales Gehalt besteuert
- Volle SV: 18,07% Sozialversicherung wie beim laufenden Gehalt
- Kein Jahressechstel: 15. Gehalt zählt nicht zum Jahressechstel
Sonderzahlungen bei Teilzeit
Bei Teilzeit werden Sonderzahlungen proportional berechnet:
- 50% Teilzeit: 50% der vollen Sonderzahlungen
- Wechsel Vollzeit→Teilzeit: Anteilige Sonderzahlungen im Wechseljahr
- Wechsel Teilzeit→Vollzeit: Gleiche Regelung
Steueroptimierung mit Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind steuerlich effizienter als laufendes Gehalt:
- Niedrigere SV: 17,07% statt 18,07% (spart ~1%)
- 6% Lohnsteuer: Bis Jahressechstel nur 6% statt progressiver Steuersatz
- Jahressechstel maximieren: Je höher das laufende Gehalt, desto höher das Jahressechstel
- Vorsicht bei hohem Gehalt: Über ~50.000€ Jahresgehalt ist der Steuervorteil gering
Passende Artikel
- 10 Tipps für deine Gehaltsverhandlung
- 13. und 14. Gehalt erklärt
- Pendlerpauschale: Der komplette Guide
Passende Rechner
Firat Bayrak
Entwickler und Betreiber von rechnify.at. Erstellt kostenlose Online-Rechner für Österreich und Deutschland mit Fokus auf Transparenz und Datenschutz. Alle Berechnungen basieren auf amtlichen Quellen (BMF, WKO, Sozialversicherung).
