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Überstundenrechner Österreich 2026

Auszahlung oder Zeitausgleich für Überstunden berechnen (50 % oder 100 % Zuschlag).

Schnellwahl:
Schnellwahl:
50% Zuschlag
(Normal)
100% Zuschlag
(Nacht/Feiertag)
Brutto-Auszahlung gesamt
300,00 €
Gesamtvergütung für 10 Überstunden
Grundlohn
200,00 €
Normallohnanteil
Zuschlag (50 %)
100,00 €
Überstundenzuschlag

📅 Monatsprotokoll (Lokal im Browser)

DatumStd.ZuschlagNotiz
Summe: 0 Std.

Überstunden in Österreich: Was steht dir zu?

Wenn du über deine vereinbarte Normalarbeitszeit (meist 38,5 oder 40 Stunden/Woche) hinaus arbeitest, leistest du Überstunden. Laut dem österreichischen Arbeitszeitgesetz (AZG) hast du dafür grundsätzlich Anspruch auf einen Zuschlag von 50%.

Auszahlung oder Zeitausgleich?

Die Abgeltung kann in Geld (Auszahlung) oder in Freizeit (Zeitausgleich) erfolgen. Wenn nichts anderes im Kollektivvertrag oder Dienstvertrag geregelt ist, gilt:

Wann gibt es 100% Zuschlag?

Ein Überstundenzuschlag von 100% gebührt meistens für Arbeiten an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen oder während der Nachtruhe (oft zwischen 20:00 und 06:00 Uhr). Die genauen Zeiten und Regelungen hängen stark von deinem jeweiligen Kollektivvertrag ab.

Mehrstunden vs. Überstunden (Teilzeit)

Wenn du Teilzeit arbeitest (z.B. 20 Stunden), dann sind die Stunden bis zur gesetzlichen Normalarbeitszeit (40 Stunden) sogenannte Mehrstunden. Für diese gibt es oft nur einen Zuschlag von 25%, es sei denn, sie werden innerhalb eines bestimmten Zeitraums als Zeitausgleich (1:1) abgebaut. Unser Rechner fokussiert sich auf klassische Überstunden (ab der 40. Stunde).

FAQ

Der Rechner berechnet den Brutto-Betrag. Von diesem Betrag werden noch Sozialversicherung und Lohnsteuer abgezogen. Beachte: In Österreich sind die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu einem Betrag von maximal 200 Euro steuerfrei (§ 68 Abs. 2 EStG).
Oft wird als Faustregel das Bruttomonatsgehalt durch 167 geteilt (bei einer 38,5 Stunden-Woche) oder durch 173 (bei einer 40 Stunden-Woche). Dein exakter Überstundenteiler steht in deinem Kollektivvertrag.